Die Gemeindevertretung besteht aus dem Bürgermeister und den Gemeinderäten samt bürgerlichen Mitgliedern.
Die Mitglieder werden alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt.
Als oberstes Willensbildungsorgan entscheidet die Gemeindevertretung über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, z.B. Erlass von Satzungen, Aufstellung von Bebauungsplänen, Aufnahme von Darlehen und vieles mehr. Einige Entscheidungen kann die Gemeindevertretung auch auf den Bürgermeister oder auf Ausschüsse übertragen.
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Gemeindevertretung drei Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO) gewählt. Durch die Ausschüsse wird fachlich qualifizierte und zügige Arbeit ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Finanzausschuss
Aufgabengebiet:
- Finanzangelegenheiten
- Abgaben
- Personalangelegenheiten
- Satzungsangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
- Prüfung der Jahresrechnung
- Feuerwehrangelegenheiten
Bau- und Wegeausschuss
Aufgabengebiet:
- Bau- und Wegeangelegenheiten
- Erteilung/Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und bei Verfahren von besonderer Bedeutung gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 15b
- Bebauungspläne
- Flächennutzungspläne und Erschließungsplanung
- Dorfentwicklung
- Infrastrukturmaßnahmen
- Umweltschutz
Dorfausschuss
Aufgabengebiet:
- Kultur- und Gemeinschaftswesen
- Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
- Gemeindeveranstaltungen
- Tourismus
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